Die
Aufgabenreform

Zwei Personen mit Schneeschuhen auf einem verschneiten Berggipfel bei Sonnenuntergang

Klare Rollen für eine wirksame Zusammenarbeit im Tourismus

Die Aufgabenreform schafft klare Zuständigkeiten und einfachere Abläufe. So wird die Zusammenarbeit zwischen Land, Kärnten Werbung und Tourismusverbänden optimal organisiert.

Was ändert sich mit der Aufgabenreform?

  • Aufgaben sind eindeutig zwischen Landesebene und Tourismusverbänden aufgeteilt
  • Doppelstrukturen werden reduziert
  • Entscheidungen können effizienter vorbereitet und umgesetzt werden
  • Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten wird verbindlicher organisiert

Aufgabenreform

Aufgabenverteilung im Überblick

Zwei Wandernde auf einer Almwiese mit Bergpanorama
Kärnten Werbung

Aufgaben auf Landesebene

Die Kärnten Werbung übernimmt zentrale Aufgaben für die touristische Entwicklung und Vermarktung Kärntens auf Landesebene:

  • Entwicklung und Weiterentwicklung einer landesweit einheitlichen Marketing- und Technologieinfrastruktur
  • Strategische Markenpolitik für den Tourismusstandort Kärnten
  • Entwicklung innovativer Leitprodukte
  • Stärkung der Markenpräsenz und internationalen Sichtbarkeit durch strategiekonforme Events
  • Vermarktung und Sicherung der Marktpräsenz
  • Landesweite Verkaufsförderung
  • Konzeption und Technologie für ein landesweites digitales Gäste-Informationssystem
  • Marktforschung und Bereitstellung relevanter Daten
  • Kooperation und Abstimmung zwischen Land, Tourismusverbänden und Gemeinden
  • Koordination der Servicierung der Tourismusbetriebe
  • Landesweite Koordination der regionalen Tourismuskonzepte und Investitionspläne
Kind und erwachsene Person auf einer Skipiste unter einer Seilbahn
Tourismusverbände

Umsetzung in den Tourismusverbänden

Die Tourismusverbände übernehmen die regionalen und örtlichen Aufgaben des Tourismus. Die Grundlagen dafür definieren sie in einem regionalen Tourismuskonzept auf Basis der Landestourismusstrategie. Dieses regionale Tourismuskonzept wird alle fünf Jahre evaluiert. Ein Teil davon ist der Investitionsplan als Basis für die Umsetzung konkreter Projekte und Investitionen im Tourismusverbandsgebiet. Dieser wird jährlich evaluiert und kärntenweit abgestimmt. Zusätzlich übernehmen die Tourismusverbände folgende Aufgaben:

  • Nutzung der landesweit einheitlichen Marketing- und Technologieinfrastruktur
  • Entwicklung innovativer Leitprodukte und Angebote für jeden Erlebnisraum
  • Management der Erlebnisräume
  • Operative Vermarktung zur Sicherung der Marktpräsenz
  • Errichtung und Erhaltung touristisch relevanter Freizeitinfrastruktur
  • Organisation des Tourismus vor Ort
  • Bewirtschaftung des Gäste-Informationssystems in den Erlebnisräumen
  • Konzeption, Umsetzung und Management nächtigungsrelevanter Events
  • Betreuung der Gäste, insbesondere durch Unterhaltung und Gestaltung von Erlebnissen
  • Servicierung der Tourismusbetriebe bei Angebotsgestaltung und Qualitätsentwicklung
  • Sicherstellung der Zusammenarbeit mit Land, Gemeinden, Kärnten Werbung und weiteren Partnern

Touristische Infrastruktur

Klare Zuständigkeiten

Wer ist für Infrastruktur zuständig?

Gemeinden stellen die öffentliche Freizeitinfrastruktur bereit, während Tourismusverbände spezifische touristische Angebote und Anlagen entwickeln und betreiben.

Tourismusverbände
Errichtung, Erhaltung und Betrieb eigener Anlagen der touristischen Infrastruktur (z. B. MTB-Center, Themenwege, spezielle Kindererlebnisangebote)
Gemeinden
Öffentliche Freizeitinfrastruktur und Grundversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge (Z.B. öffentliche Wege und Wanderwege, Radwege, öffentliche Badeanlagen und Schwimmbäder, Parkplätze, öffentliche Sanitäranlagen)
Familie wandert entlang eines Sees vor Bergkulisse

Kurz zusammengefasst

Was bringt die Aufgabenreform?

Die Aufgabenreform schafft klare Zuständigkeiten im Tourismussystem, reduziert Überschneidungen und sorgt dafür, dass strategische Tourismusthemen zentral gesteuert und Maßnahmen in den Tourismusverbänden effizient und kärntenweit abgestimmt umgesetzt werden.

Die Reformbereiche

Weitere Bereiche der Tourismusreform

Die Tourismusreform verbindet Struktur, Aufgaben und Finanzierung zu einem gemeinsamen System für die Zukunft des Tourismus in Kärnten.

Zwei Skifahrer auf einer verschneiten Piste in den Kärntner Alpen
Strukturreform

Klare Strukturen für stärkeren Auftritt

Die Strukturreform bündelt bestehende Organisationen zu neun starken Tourismusverbänden. Klare Zuständigkeiten, kürzere Entscheidungswege und eine stärkere regionale Zusammenarbeit schaffen die Grundlage für eine wirksame und zukunftsorientierte Tourismusentwicklung in Kärnten.

Zwei Radfahrende blicken auf einen Kärntner See vor Bergkulisse
Abgabenreform

Moderne Finanzierung mit mehr Wirkung

Die Abgabenreform vereinfacht die Finanzierung des Tourismus durch eine einheitliche Aufenthaltsabgabe und digitale Prozesse. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Mittel für Tourismusinfrastruktur, Gästemobilität und die Weiterentwicklung touristischer Angebote in den Regionen.

FAQs

Sie haben Fragen.
Wir antworten.

Sie finden hier Antworten zu Allgemeinem, zur Reform, zur Aufenthalts­abgabe und zur Mobilität.