
Kärntens Tourismus
Gemeinsam gestalten
Die Tourismusreform stärkt Destinationen, Betriebe und das Gästeerlebnis – mit klaren Strukturen, moderner Mobilität und gezielten Investitionen in die Zukunft des Tourismus.
ein gemeinsamer Weg
„Mit dem Beschluss des neuen Kärntner Tourismusgesetzes wurde ein Meilenstein in der Tourismuspolitik erreicht. Es ist die Grundlage dafür, die Tourismusbranche in Kärnten nachhaltig zu stärken, sie effizienter und wettbewerbsfähiger zu machen – und zwar ganzjährig – sowie die dafür notwendigen Investitionen anzustoßen.“
Sebastian Schuschnig
Tourismuslandesrat - Land Kärnten
Tourismusreform
Die Reform
auf einen Blick
Die Tourismusreform verbessert Strukturen, Aufgaben und Finanzierung im Kärntner Tourismus. Ziel ist ein modernes, abgestimmtes und leistungsfähiges Tourismussystem.
Tourismus gemeinsam voranbringen
Der Tourismus verändert sich. Gäste erwarten hochwertige Angebote, komfortable Mobilität und nachhaltige Erlebnisse. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Destinationen, Betriebe und Infrastruktur.
Die Tourismusreform schafft die Grundlage, um Kärnten als attraktiven Lebens- und Urlaubsraum nachhaltig weiterzuentwickeln.
Was dafür wichtig ist:
- stärkere Zusammenarbeit zwischen Kärnten Werbung, Tourismusverbänden, Gemeinden und Betrieben
- moderne und einfach nutzbare Mobilitätsangebote für Gäste
- gezielte Investitionen in touristische Infrastruktur und attraktive Angebote
- optimale Voraussetzungen für eine gemeinsame Entwicklung des Tourismus
Entwicklung
Gemeinsam entwickelt
Die Tourismusreform wurde gemeinsam mit Tourismusregionen, Gemeinden, Betrieben, Fachvertretern und Experten entwickelt. Unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen sind über einen langen Zeitraum in die Ausarbeitung eingeflossen.
Die Reformbereiche
Drei Bereiche.
Ein gemeinsames Ziel.
Die Tourismusreform verbindet Struktur, Aufgaben und Finanzierung zu einem gemeinsamen System für die Zukunft des Tourismus in Kärnten.
Klare Strukturen für stärkeren Auftritt
Die Strukturreform bündelt bestehende Organisationen zu neun starken Tourismusverbänden. Klare Zuständigkeiten, kürzere Entscheidungswege und eine stärkere regionale Zusammenarbeit schaffen die Grundlage für eine wirksame und zukunftsorientierte Tourismusentwicklung in Kärnten.
Klare Rollen für bessere Zusammenarbeit
Die Aufgabenreform ordnet Zuständigkeiten zwischen Kärnten Werbung, Tourismusverbänden und Gemeinden neu. Strategische Aufgaben werden auf Landesebene gebündelt, regionale Entwicklung und Umsetzung erfolgen vor Ort. Das schafft mehr Klarheit und eine bessere Abstimmung im gesamten System.
Moderne Finanzierung mit mehr Wirkung
Die Abgabenreform vereinfacht die Finanzierung des Tourismus durch eine einheitliche Aufenthaltsabgabe und digitale Prozesse. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Mittel für Tourismusinfrastruktur, Gästemobilität und die Weiterentwicklung touristischer Angebote in den Regionen.
Mehr Mittel
Mehr Mittel für Kärntens Tourismus
Die Reform stärkt die Finanzierung des Tourismus deutlich: Künftig stehen jährlich über 70 Mio. Euro zur Verfügung – das bedeutet ein Plus von rund 20 Mio. Euro für Infrastruktur, Mobilität und die Weiterentwicklung touristischer Angebote.
Tourismusreform
Was bringt die Reform dem Tourismus
Die Tourismusreform verbessert Strukturen, Aufgaben und Finanzierung im Kärntner Tourismus. Ziel ist ein modernes, abgestimmtes und leistungsfähiges Tourismussystem.
Zeitplan
So wird die Reform umgesetzt
Die Umsetzung der Tourismusreform erfolgt schrittweise.
Das Kärntner Tourismusgesetz und das Kärntner Aufenthaltsabgabegesetz wurden am 19. März 2026 im Landtag beschlossen, anschließend hat das Bundeskanzleramt eine achtwöchige Einspruchsfrist. Nach der folgenden Beurkundung der Gesetze durch den Landtagspräsidenten und die zuständigen Landesräte erfolgt die Veröffentlichung im Landesgesetzblatt. Dies wurde für das Kärntner Tourismusgesetz mit 11. Juni 2026 erledigt und ist somit gültig; die Vorbereitungsarbeiten können beginnen.
Nachdem das Kärntner Tourismusgesetz am 11. Juni 2026 im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurde, kann die Begutachtung der Verordnungsentwürfe beginnen. In Summe sind sechs Verordnungen gemäß Kärntner Tourismusgesetz zu erstellen. Diese werden nach einer vierwöchigen Begutachtungszeit in der Landesregierung beschlossen und im Landesgesetzblatt veröffentlicht.
Bereits im Juli beginnen die Vorbereitungsarbeiten zur ersten Vollversammlung der neuen Tourismusverbände, bei der auch der Vorstand gewählt wird. Die nächtigungsstärkste Gemeinde im Verbandsgebiet legt die Wählergruppenlisten aller Pflichtmitglieder des Tourismusverbandes zur Einsicht auf und organisiert die Einladung, die zumindest vier Wochen vor dem Vollversammlungstermin an die Mitglieder übermittelt wird. Zudem übernimmt sie den Vorsitz in dieser konstituierenden Vollversammlung. bis der neue Vorstandsvorsitzende gewählt wird.
Mit 1. November 2026 tritt die neue Aufenthaltsabgabe mit der gleichzeitig verpflichtenden elektronischen Gästemeldung in Kraft und löst die bisherige Orts- und Nächtigungstaxe ab. Die Aufenthaltsabgabe beträgt € 4,50 und beinhaltet den Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag in Höhe von € 0,90. Für Übernachtungsgäste steht ab 1. November 2026 auch der gesamte öffentliche Verkehr unbeschränkt zur Verfügung.
Mit 1. Jänner 2027 treten das Kärntner Tourismusgesetz sowie alle dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Die darin vorgesehenen Maßnahmen können ab diesem Zeitpunkt uneingeschränkt umgesetzt werden.
Kontakt & Downloads
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