Panoramablick über die Kärntner Berg- und Seenlandschaft bei Sonnenaufgang

Kärntens Tourismus
Gemeinsam gestalten

Die Tourismusreform stärkt Destinationen, Betriebe und das Gästeerlebnis – mit klaren Strukturen, moderner Mobilität und gezielten Investitionen in die Zukunft des Tourismus.


70 Mio. €/Jahr

Mehr Mittel für Wettbewerbsfähigkeit


8 Mio. €/Jahr

Erstmals Infrastrukturfonds


125 zu 10

Schlankere Tourismusorganisationen


€ 4,50

Aufenthaltsabgabe inkl. Gästefreifahrt

Porträtfoto Sebastian Schnuschnig, Tourismuslandesrat Kärnten

ein gemeinsamer Weg

„Mit dem Beschluss des neuen Kärntner Tourismusgesetzes wurde ein Meilenstein in der Tourismuspolitik erreicht. Es ist die Grundlage dafür, die Tourismusbranche in Kärnten nachhaltig zu stärken, sie effizienter und wettbewerbsfähiger zu machen – und zwar ganzjährig – sowie die dafür notwendigen Investitionen anzustoßen.“

Sebastian Schuschnig

Tourismuslandesrat - Land Kärnten

Tourismusreform

Die Reform
auf einen Blick

Die Tourismusreform verbessert Strukturen, Aufgaben und Finanzierung im Kärntner Tourismus. Ziel ist ein modernes, abgestimmtes und leistungsfähiges Tourismussystem.

Luftaufnahme eines hohen Aussichtsturm aus Holz am Pyramidenkogel mit Blick über den Wörthersee

Über 70 Mio. Euro jährlich

für Kärntens Tourismus

Zwei Personen vor einem Regionalbus an einer Haltestelle vor Seen- und Berglandschaft

Mehr Mittel für Infrastruktur & Mobilität

gezielte Investitionen für ein besseres Gästeerlebnis

Zwei Skifahrende stehen auf einer verschneiten Piste und begrüßen sich mit erhobenen Händen.

9 starke Tourismusverbände und Kärnten Werbung

übersichtliche Strukturen und bessere Zusammenarbeit in den Tourismusregionen

Personenzug fährt entlang eines Flusses durch eine grüne Tallandschaft

Freie Fahrt mit Gäste-Card

Mobilität für alle Übernachtungsgäste in ganz Kärnten

Zwei Personen mit Schneeschuhen auf einem verschneiten Berggipfel bei Sonnenuntergang

Klare Aufgabenverteilung

strategische Steuerung und regionale Umsetzung

Zwei Radreisende sitzen an einem Seeufer vor Bergkulisse

Mehr Zusammenarbeit

zwischen Kärnten Werbung, Tourismusverbänden, Unternehmen und Gemeinden

Reisende mit Rollkoffer vor einem historischen Brunnen in einer Kärntner Innenstadt

Tourismus gemeinsam voranbringen

Der Tourismus verändert sich. Gäste erwarten hochwertige Angebote, komfortable Mobilität und nachhaltige Erlebnisse. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Destinationen, Betriebe und Infrastruktur.

Die Tourismusreform schafft die Grundlage, um Kärnten als attraktiven Lebens- und Urlaubsraum nachhaltig weiterzuentwickeln.

Was dafür wichtig ist:

  • stärkere Zusammenarbeit zwischen Kärnten Werbung, Tourismusverbänden, Gemeinden und Betrieben
  • moderne und einfach nutzbare Mobilitätsangebote für Gäste
  • gezielte Investitionen in touristische Infrastruktur und attraktive Angebote
  • optimale Voraussetzungen für eine gemeinsame Entwicklung des Tourismus

Entwicklung

Gemeinsam entwickelt

Die Tourismusreform wurde gemeinsam mit Tourismusregionen, Gemeinden, Betrieben, Fachvertretern und Experten entwickelt. Unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen sind über einen langen Zeitraum in die Ausarbeitung eingeflossen.

18 Monate
Entwicklungsprozess
100
Sitzungen und Workshops
500
beteiligte Stakeholder

Die Reformbereiche

Drei Bereiche.
Ein gemeinsames Ziel.

Die Tourismusreform verbindet Struktur, Aufgaben und Finanzierung zu einem gemeinsamen System für die Zukunft des Tourismus in Kärnten.

Zwei Skifahrer auf einer verschneiten Piste in den Kärntner Alpen
Strukturreform

Klare Strukturen für stärkeren Auftritt

Die Strukturreform bündelt bestehende Organisationen zu neun starken Tourismusverbänden. Klare Zuständigkeiten, kürzere Entscheidungswege und eine stärkere regionale Zusammenarbeit schaffen die Grundlage für eine wirksame und zukunftsorientierte Tourismusentwicklung in Kärnten.

Zwei Personen auf einem festlich beleuchteten Platz mit Eislaufbahn in einer Kärntner Altstadt
Aufgabenreform

Klare Rollen für bessere Zusammenarbeit

Die Aufgabenreform ordnet Zuständigkeiten zwischen Kärnten Werbung, Tourismusverbänden und Gemeinden neu. Strategische Aufgaben werden auf Landesebene gebündelt, regionale Entwicklung und Umsetzung erfolgen vor Ort. Das schafft mehr Klarheit und eine bessere Abstimmung im gesamten System.

Zwei Radfahrende blicken auf einen Kärntner See vor Bergkulisse
Abgabenreform

Moderne Finanzierung mit mehr Wirkung

Die Abgabenreform vereinfacht die Finanzierung des Tourismus durch eine einheitliche Aufenthaltsabgabe und digitale Prozesse. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Mittel für Tourismusinfrastruktur, Gästemobilität und die Weiterentwicklung touristischer Angebote in den Regionen.

Mehr Mittel

Mehr Mittel für Kärntens Tourismus

Die Reform stärkt die Finanzierung des Tourismus deutlich: Künftig stehen jährlich über 70 Mio. Euro zur Verfügung – das bedeutet ein Plus von rund 20 Mio. Euro für Infrastruktur, Mobilität und die Weiterentwicklung touristischer Angebote.

Zwei Personen in einem Außenpool am Ufer eines Sees bei Sonnenuntergang.

Über 70 Mio.
Euro jährlich

für Wettbewerbsfähigkeit, touristische Angebote und Entwicklung

Bergsee in einer alpinen Landschaft zwischen grünen Berghängen.

Ein Plus von
20 Mio. Euro

für Investitionen und regionale Entwicklung

Zwei Personen mit Skiern steigen auf einem verschneiten Berghang auf.

Moderne
öffentliche Mobilität

für Übernachtungsgäste in ganz Kärnten inkludiert

Tourismusreform

Was bringt die Reform dem Tourismus

Die Tourismusreform verbessert Strukturen, Aufgaben und Finanzierung im Kärntner Tourismus. Ziel ist ein modernes, abgestimmtes und leistungsfähiges Tourismussystem.


Mehr Komfort
für Gäste

Gäste reisen innerhalb Kärntens einfach und komfortabel


Gezielte
Angebotsentwicklung

Touristische Angebote können gezielt weiterentwickelt werden


Zukunftsfähige
Infrastruktur

Infrastruktur und Mobilität werden zukunftsorientiert aufgebaut


Stärkere
Zusammenarbeit

Tourismusverbände und Betriebe profitieren von besserer Zusammenarbeit


Nachhaltige
Entwicklung

Tourismus und Natur werden im Einklang langfristig gestaltet


Digitale
Vernetzung

Betriebe und Gäste profitieren von modernen digitalen Lösungen

Person in einem beheizten Außenpool vor verschneiter Berglandschaft

Zeitplan

So wird die Reform umgesetzt

Die Umsetzung der Tourismusreform erfolgt schrittweise.

19. März 2026
Landtagsbeschluss

Das Kärntner Tourismusgesetz und das Kärntner Aufenthaltsabgabegesetz wurden am 19. März 2026 im Landtag beschlossen, anschließend hat das Bundeskanzleramt eine achtwöchige Einspruchsfrist. Nach der folgenden Beurkundung der Gesetze durch den Landtagspräsidenten und die zuständigen Landesräte erfolgt die Veröffentlichung im Landesgesetzblatt. Dies wurde für das Kärntner Tourismusgesetz mit 11. Juni 2026 erledigt und ist somit gültig; die Vorbereitungsarbeiten können beginnen.


Sommer 2026
Verordnungen zum Kärntner Tourismusgesetz

Nachdem das Kärntner Tourismusgesetz am 11. Juni 2026 im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurde, kann die Begutachtung der Verordnungsentwürfe beginnen. In Summe sind sechs Verordnungen gemäß Kärntner Tourismusgesetz zu erstellen. Diese werden nach einer vierwöchigen Begutachtungszeit in der Landesregierung beschlossen und im Landesgesetzblatt veröffentlicht.


Herbst 2026
Konstituierende Vollversammlung und Vorstandswahl

Bereits im Juli beginnen die Vorbereitungsarbeiten zur ersten Vollversammlung der neuen Tourismusverbände, bei der auch der Vorstand gewählt wird. Die nächtigungsstärkste Gemeinde im Verbandsgebiet legt die Wählergruppenlisten aller Pflichtmitglieder des Tourismusverbandes zur Einsicht auf und organisiert die Einladung, die zumindest vier Wochen vor dem Vollversammlungstermin an die Mitglieder übermittelt wird. Zudem übernimmt sie den Vorsitz in dieser konstituierenden Vollversammlung. bis der neue Vorstandsvorsitzende gewählt wird.


01.11.2026
Aufenthaltsabgabe tritt in Kraft

Mit 1. November 2026 tritt die neue Aufenthaltsabgabe mit der gleichzeitig verpflichtenden elektronischen Gästemeldung in Kraft und löst die bisherige Orts- und Nächtigungstaxe ab. Die Aufenthaltsabgabe beträgt € 4,50 und beinhaltet den Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag in Höhe von € 0,90.  Für Übernachtungsgäste steht ab 1. November 2026 auch der gesamte öffentliche Verkehr unbeschränkt zur Verfügung.


01.01.2027
Start der neuen Struktur

Mit 1. Jänner 2027 treten das Kärntner Tourismusgesetz sowie alle dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Die darin vorgesehenen Maßnahmen können ab diesem Zeitpunkt uneingeschränkt umgesetzt werden.

Kontakt & Downloads

Hier finden Sie alle Informations- und Begleitmaterialien rund um die Tourismusreform. Für persönliche Anliegen erreichen Sie uns direkt unter folgender Adresse.

Tourismusreform Folder
pdf 7,7 MB