Die
Abgabenreform

Einfachere Finanzierung und mehr Mittel für den Kärntner Tourismus 

Mit der Tourismusreform wird auch die Finanzierung des Tourismus in Kärnten neu geregelt. Ziel ist eine einheitliche, transparente Lösung, die Abläufe vereinfacht und gezielte Investitionen in Tourismusinfrastruktur und öffentliche Gästemobilität ermöglicht. 

Was ändert sich bei den Abgaben?

Die bisher getrennte Orts- und Nächtigungstaxe wird zu einer einheitlichen landesweiten Aufenthaltsabgabe zusammengeführt.

Von zwei Abgaben zu einer Lösung

Wohnmobil am Seeufer mit zwei Personen beim Camping

Bisher

  • Unterschiedliche Ortstaxenhöhen je nach Gemeinde
  • Orts- und Nächtigungstaxe getrennt
  • Keine einheitliche Systematik in der Abwicklung
Aussicht über eine Kärntner Seenlandschaft mit einzelnem Baum im Vordergrund

Neu

  • Landesweit eine einheitliche Aufenthaltsabgabe
  • Landesweit klare und nachvollziehbare Regelung
  • Ergänzt durch Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag
  • Einheitliche digitale Abwicklung – verpflichtende elektronische Gästemeldung

In Kärnten

Tourismusspezifische Abgaben

Die neue Finanzierungsstruktur schafft klare Rahmenbedingungen und bildet die Grundlage für gezielte Investitionen.

Aufenthaltsabgabe (AAG)

  • € 3,60 pro Nächtigung
  • € 3,10 auf Campingplätzen

Die Abgabe wird jährlich am 1. Mai des Folgejahres indexiert.

Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag

€ 0,90 pro Nächtigung

  • 35% für Tarifabgeltung Öffentlicher Verkehr
  • 65% für Infrastruktur und Gästemobilität

Die Abgabe wird jährlich am 1. Mai des Folgejahres indexiert.

Pauschalisierte Aufenthaltsabgabe (pAAG)

  • Für Ferienwohnungsbesitzer und Dauercamper
  • € 180 - € 1.080 pro Jahr

Die Abgabe wird jährlich am 1. Jänner automatisch indexiert.

Tourismusabgabe

0,29 ‰ - 3,98 ‰ des Umsatzes

Abhängig von:

  • Abgabengruppe
  • Tourismusintensität der Gemeinde

Abgabepflicht: alle selbstständig Erwerbstätigen

Person führt ein Lama über einen verschneiten Weihnachtsmarkt während Schneefall

Elektronische Gästemeldung

Die elektronische Gästemeldung vereinfacht Abläufe, reduziert den administrativen Aufwand für Betriebe und Gemeinden und sorgt für einheitliche Prozesse im gesamten Tourismussystem.

Das bedeutet konkret:

  • Digitale und standardisierte Meldung von Gästen
  • Weniger manuelle Eingaben und Fehlerquellen – elektronische Unterstützung durch das Meldesystem
  • Einheitliche Abläufe in ganz Kärnten
  • Grundlage für digitale Services wie die Gästekarte und Mobilitätskarte

Mehr Mittel für die Weiterentwicklung des Tourismus

Die Finanzierung des Tourismus in Kärnten ist gesetzlich geregelt und erfolgt über mehrere tourismusspezifische Abgaben. Das Ergebnis der neuen Mittelverteilung: Einnahmen fließen gezielt in die Tourismusbranche, stärken die Tourismusorganisationen und ermöglichen Investitionen in Tourismusinfrastruktur, Gästemobilität und touristische Angebote. Damit steigt die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Kärnten.

Wie werden die Mittel verteilt?

Das Diagramm zeigt die Verteilung der gesamten Einnahmen im Tourismussystem. Alle Mittel fließen der Kärnten Werbung und den Tourismusverbänden zu. Dort werden sie gemeinsam von Gemeinden und Unternehmer:innen eingesetzt, um das Gästeerlebnis vor Ort gezielt weiterzuentwickeln.

Das Diagramm zeigt die Verteilung von mehr als 75 Millionen Euro Tourismuseinnahmen. Der größte Anteil der Mittel fließt an die Tourismusverbände (TVB). Weitere Mittel werden für Kärnten Werbung, Infrastruktur und Mobilität, Verwaltungskostenersatz, Gemeinden sowie den Gästemobilitätsfonds verwendet. Die Einnahmen stammen aus Aufenthaltsabgabe, Tourismusabgabe, pauschalierter Aufenthaltsabgabe sowie Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag.

Infrastrukturfonds

Gezielte Investitionen

Der Infrastrukturfonds bündelt Mittel für touristische Infrastruktur und Gästemobilität und ermöglicht die Umsetzung regionaler und überregionaler Projekte.

Schwerpunkte:

  • Ausbau touristischer Infrastruktur
  • Verbesserung von Mobilitätsangeboten
  • Unterstützung regionaler Projekte
  • Umsetzung von Leuchtturmprojekten

Beispiele:

  • Wanderbusse und touristische Mobilitätslösungen
  • Größere Infrastrukturprojekte in den Tourismusverbänden
  • Regionsübergreifende Leuchtturmprojekte

Gästemobilität

Die neue Mobilitätskarte für Gäste macht die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einfacher und attraktiver.

Was bringt die Abgabenreform Betrieben?

Betriebe profitieren von klaren, einheitlichen Regelungen, während die Abwicklung durch digitale Prozesse erleichtert wird.

Konkret bedeutet das:


Klare Abgabenstruktur

Einheitliche Regelungen sorgen für volle Transparenz – fair und nachvollziehbar für alle Beteiligten.


Weniger Bürokratie

Komplizierte Einzelregelungen gehören der Vergangenheit an – eine übersichtliche Struktur macht das Leben leichter.


Digital & unkompliziert

Meldungen und Abrechnungen schnell und einfach online erledigen – zeitsparend für alle.


Verlässliche Planung

Klare Rahmenbedingungen schaffen Sicherheit und eine stabile Grundlage für die Zukunft.


Mehr Erlebnis für Gäste

Ein attraktiveres Angebot macht die Destination als Reiseziel noch interessanter.

Die Reformbereiche

Weitere Bereiche der Tourismusreform

Die Tourismusreform verbindet Struktur, Aufgaben und Finanzierung zu einem gemeinsamen System für die Zukunft des Tourismus in Kärnten.

Zwei Skifahrer auf einer verschneiten Piste in den Kärntner Alpen
Strukturreform

Klare Strukturen für stärkeren Auftritt

Die Strukturreform bündelt bestehende Organisationen zu neun starken Tourismusverbänden. Klare Zuständigkeiten, kürzere Entscheidungswege und eine stärkere regionale Zusammenarbeit schaffen die Grundlage für eine wirksame und zukunftsorientierte Tourismusentwicklung in Kärnten.

Zwei Personen auf einem festlich beleuchteten Platz mit Eislaufbahn in einer Kärntner Altstadt
Aufgabenreform

Klare Rollen für bessere Zusammenarbeit

Die Aufgabenreform ordnet Zuständigkeiten zwischen Kärnten Werbung, Tourismusverbänden und Gemeinden neu. Strategische Aufgaben werden auf Landesebene gebündelt, regionale Entwicklung und Umsetzung erfolgen vor Ort. Das schafft mehr Klarheit und eine bessere Abstimmung im gesamten System.

FAQs

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Wir antworten.

Sie finden hier Antworten zu Allgemeinem, zur Reform, zur Aufenthalts­abgabe und zur Mobilität.