Die
Abgabenreform
Einfachere Finanzierung und mehr Mittel für den Kärntner Tourismus
Mit der Tourismusreform wird auch die Finanzierung des Tourismus in Kärnten neu geregelt. Ziel ist eine einheitliche, transparente Lösung, die Abläufe vereinfacht und gezielte Investitionen in Tourismusinfrastruktur und öffentliche Gästemobilität ermöglicht.
Was ändert sich bei den Abgaben?
Die bisher getrennte Orts- und Nächtigungstaxe wird zu einer einheitlichen landesweiten Aufenthaltsabgabe zusammengeführt.
Von zwei Abgaben zu einer Lösung
Bisher
- Unterschiedliche Ortstaxenhöhen je nach Gemeinde
- Orts- und Nächtigungstaxe getrennt
- Keine einheitliche Systematik in der Abwicklung
Neu
- Landesweit eine einheitliche Aufenthaltsabgabe
- Landesweit klare und nachvollziehbare Regelung
- Ergänzt durch Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag
- Einheitliche digitale Abwicklung – verpflichtende elektronische Gästemeldung
In Kärnten
Tourismusspezifische Abgaben
Die neue Finanzierungsstruktur schafft klare Rahmenbedingungen und bildet die Grundlage für gezielte Investitionen.
Aufenthaltsabgabe (AAG)
- € 3,60 pro Nächtigung
- € 3,10 auf Campingplätzen
Die Abgabe wird jährlich am 1. Mai des Folgejahres indexiert.
Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag
€ 0,90 pro Nächtigung
- 35% für Tarifabgeltung Öffentlicher Verkehr
- 65% für Infrastruktur und Gästemobilität
Die Abgabe wird jährlich am 1. Mai des Folgejahres indexiert.
Pauschalisierte Aufenthaltsabgabe (pAAG)
- Für Ferienwohnungsbesitzer und Dauercamper
- € 180 - € 1.080 pro Jahr
Die Abgabe wird jährlich am 1. Jänner automatisch indexiert.
Tourismusabgabe
0,29 ‰ - 3,98 ‰ des Umsatzes
Abhängig von:
- Abgabengruppe
- Tourismusintensität der Gemeinde
Abgabepflicht: alle selbstständig Erwerbstätigen
Elektronische Gästemeldung
Die elektronische Gästemeldung vereinfacht Abläufe, reduziert den administrativen Aufwand für Betriebe und Gemeinden und sorgt für einheitliche Prozesse im gesamten Tourismussystem.
Das bedeutet konkret:
- Digitale und standardisierte Meldung von Gästen
- Weniger manuelle Eingaben und Fehlerquellen – elektronische Unterstützung durch das Meldesystem
- Einheitliche Abläufe in ganz Kärnten
- Grundlage für digitale Services wie die Gästekarte und Mobilitätskarte
Mehr Mittel für die Weiterentwicklung des Tourismus
Die Finanzierung des Tourismus in Kärnten ist gesetzlich geregelt und erfolgt über mehrere tourismusspezifische Abgaben. Das Ergebnis der neuen Mittelverteilung: Einnahmen fließen gezielt in die Tourismusbranche, stärken die Tourismusorganisationen und ermöglichen Investitionen in Tourismusinfrastruktur, Gästemobilität und touristische Angebote. Damit steigt die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Kärnten.
Wie werden die Mittel verteilt?
Das Diagramm zeigt die Verteilung der gesamten Einnahmen im Tourismussystem. Alle Mittel fließen der Kärnten Werbung und den Tourismusverbänden zu. Dort werden sie gemeinsam von Gemeinden und Unternehmer:innen eingesetzt, um das Gästeerlebnis vor Ort gezielt weiterzuentwickeln.

Infrastrukturfonds
Gezielte Investitionen
Der Infrastrukturfonds bündelt Mittel für touristische Infrastruktur und Gästemobilität und ermöglicht die Umsetzung regionaler und überregionaler Projekte.
Schwerpunkte:
- Ausbau touristischer Infrastruktur
- Verbesserung von Mobilitätsangeboten
- Unterstützung regionaler Projekte
- Umsetzung von Leuchtturmprojekten
Beispiele:
- Wanderbusse und touristische Mobilitätslösungen
- Größere Infrastrukturprojekte in den Tourismusverbänden
- Regionsübergreifende Leuchtturmprojekte
Gästemobilität
Die neue Mobilitätskarte für Gäste macht die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einfacher und attraktiver.
Was bringt die Abgabenreform Betrieben?
Betriebe profitieren von klaren, einheitlichen Regelungen, während die Abwicklung durch digitale Prozesse erleichtert wird.
Konkret bedeutet das:
Die Reformbereiche
Weitere Bereiche der Tourismusreform
Die Tourismusreform verbindet Struktur, Aufgaben und Finanzierung zu einem gemeinsamen System für die Zukunft des Tourismus in Kärnten.
Klare Strukturen für stärkeren Auftritt
Die Strukturreform bündelt bestehende Organisationen zu neun starken Tourismusverbänden. Klare Zuständigkeiten, kürzere Entscheidungswege und eine stärkere regionale Zusammenarbeit schaffen die Grundlage für eine wirksame und zukunftsorientierte Tourismusentwicklung in Kärnten.
Klare Rollen für bessere Zusammenarbeit
Die Aufgabenreform ordnet Zuständigkeiten zwischen Kärnten Werbung, Tourismusverbänden und Gemeinden neu. Strategische Aufgaben werden auf Landesebene gebündelt, regionale Entwicklung und Umsetzung erfolgen vor Ort. Das schafft mehr Klarheit und eine bessere Abstimmung im gesamten System.
FAQs
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Wir antworten.
Sie finden hier Antworten zu Allgemeinem, zur Reform, zur Aufenthaltsabgabe und zur Mobilität.






